Mixturen aus flüssigen und
festen Stoffen und andere
Gegenstände ähnlicher
Zusammensetzung (z.B. Brotaufstrich, Joghurt)
Gas und Gasbehälter,
Benzinfeuerzeuge**, Farb-
sprühdosen
Dinge des täglichen
Gebrauchs wie Nagelscheren,
Einmalrasierer,
Taschenmesser
mit
max. 6 cm Klingenlänge**
* Die im Handegepäck mitgeführten Produkte müssen in einem durchsichtigen,
wiederverschließbaren Beutel mit max. 1 Liter Inhalt verstaut sein. Bitte beachten
Sie, dass pro Person nur ein Beutel mitgeführt werden darf.
Medikamente und Babynahrung sind von dieser Regelung nicht betroffen.
** In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende
Regelungen bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei
Ihrer Fluggesellschaft über individuelle Regelungen.
Produkt Index
Informieren Sie sich in unserer umfangreichen Produktübersicht, welche Produkte Sie wie befördern dürfen.
Falls Sie hier das von Ihnen gesuchte Produkt nicht finden,
wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.