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Die neue Handgepäck-Bestimmung

Was darf wo hin?

Schnellübersicht der Produkte, die Sie im Check-in-Gepäck und Handgepäck befördern dürfen.

  Produkt Check-in-Gepäck Hand
gepäck

Persönliche Medikamente,
Babynahrung

Flüssigkeiten wie Wasser,
Limonade, Cola und andere
Erfrischungsgetränke,
Suppen, Sirup

Gels, einschließlich
Haarwaschmittel und
Duschgels,
Cremes, Lotionen, Öle

Rasiercreme, Schäume,
Deodorants und andere
Inhalte von Druckbehältern

Parfums,Kosmetika,
Mascara, Pasten,
einschließlich Zahnpasta

Mixturen aus flüssigen und
festen Stoffen und andere
Gegenstände ähnlicher
Zusammensetzung (z.B. Brotaufstrich, Joghurt)

Gas und Gasbehälter,
Benzinfeuerzeuge**, Farb-
sprühdosen

Dinge des täglichen
Gebrauchs wie Nagelscheren, Einmalrasierer,
Taschenmesser mit
max. 6 cm Klingenlänge**

*  Die im Handegepäck mitgeführten Produkte müssen in einem durchsichtigen,
   wiederverschließbaren Beutel mit max. 1 Liter Inhalt verstaut sein. Bitte beachten
   Sie, dass pro Person nur ein Beutel mitgeführt werden darf.
   Medikamente und Babynahrung sind von dieser Regelung nicht betroffen.

** In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende
   Regelungen bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei
   Ihrer Fluggesellschaft über individuelle Regelungen.


Produkt Index

Informieren Sie sich in unserer umfangreichen Produktübersicht, welche Produkte Sie wie befördern dürfen.